Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Fa. VisionThinks, Inhaber Klaus Beeck, Trierer Str. 246, 52078 Aachen und unseren Kunden schaffen.
1. Geltungsbereich
- Die AGB gelten gegenüber Privat- und Geschäfts-Kunden, außer es wird in dem jeweiligen Abschnitt eine Unterscheidung vorgenommen.
- Sie gelten bei Kunden, die nicht Privatkunden sind auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und der Fa. VisionThinks.
- Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform durch die Fa. VisionThinks im Voraus bestätigt wurde.
- Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Fa. VisionThinks erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Bestellung unserer Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Angebot, Leistungsumfang
- Von der Fa. VisionThinks ausgestellte Angebote sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig, wenn aus ihrem Inhalt sich nichts anderes ergibt. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.
- Die Vertragspflichten der VisionThinks ergeben sich aus dem übersandten Angebot oder aus Verträgen zwischen der Fa. VisionThinks und dem Kunden.
- Jegliche zusätzlichen oder nachträglichen Änderungen an den Leistungsbeschreibungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Die Fa. VisionThinks wird für diesen Mehraufwand auf Basis des Zeithonorars vergütet, wie es den allgemeinen Sätzen der Fa. VisionThinks entspricht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Fa. VisionThinks ist nur verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die in ihren Angeboten oder Kostenvoranschlägen ausdrücklich benannt sind.
- Die Fa. VisionThinks erbringt lediglich die beauftragte Leistung, prüft aber nicht inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der erstellten und erbrachten Leistung. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
- Die Fa. VisionThinks übernimmt keine Haftung bei der Verwendung der beauftragten Leistung gegenüber Dritten bezüglich des Inhalts. Die Fa. VisionThinks übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten Leistungen, ist jedoch bestrebt, alle gesetzlichen Richtlinien einzuhalten und einzuholen. Im Übrigen wird auf den Haftungsausschluss in Ziffer 11 verwiesen, der auch hierfür gilt.
3. Termine und Fristen
- Die Fa. VisionThinks ist nur dann an Lieferfristen und Erbringungstermine gebunden, wenn diese in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
- Die Fristen können nur eingehalten werden, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. Zahlungen, Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Anforderungsdokumenten) ordnungsgemäß erfüllt hat. Kosten, die durch Lieferverzögerungen und Mehraufwände aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben oder zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des
- Die avisierten Projektrealisierungszeiträume verlängern sich bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb der Zuständigkeit der Fa. VisionThinks liegen und die eine Verzögerung in der Projektdurchführung bewirken. Die entstandenen Verzögerungen werden jeweils einzeln auf die ursprüngliche Projektdauer Die Fa. VisionThinks informiert den Kunden unverzüglich über den Beginn und das Ende der einzelnen Verzögerungen. Wenn die Verzögerungen durch den Kunden die Erbringung der Leistung auf Dauer unmöglich machen, ist die Fa. VisionThinks berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
4. Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrecht
- Rechte an vor Vertragsabschluss vorgestellte oder überreichte Arbeiten und Leistungen verbleiben bei der VisionThinks. Jegliche Verwendung durch den Kunde bedarf der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fa. VisionThinks. Dies gilt auch für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
- Die Fa. VisionThinks gewährt dem Kunde an den erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, diese Leistungen im Rahmen des geschlossenen Vertrags zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Vermietung und die Erteilung von Unterlizenzen, bedarf der Zustimmung der Fa. VisionThinks, soweit dies nicht Teil der Beauftragung war.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunde an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform der VisionThinks. Der Kunde hat auch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit die von der Fa. VisionThinks erbrachten Leistungen nicht durch unbefugte Dritte verwendet werden.
- Alle durch die Fa. VisionThinks erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfe unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Verstößt der Kunde gegen Urheberrechte der Fa. VisionThinks, verwirkt er dieser gegenüber eine Vertragsstrafe in vierfacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung. Der Fa. VisionThinks bleibt der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall vorbehalten.
- Die Eigentumsrechte an Originalen (z.B. Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien), Leistungen, Skizzen und Entwürfen, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, verbleiben bei der Fa. VisionThinks. Die Fa. VisionThinks ist zur Aufbewahrung dieser Unterlagen nicht
- Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. VisionThinks. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung nur jederzeit widerruflich gestattet, auch wenn die Leistung bereits dem Kunde übergeben Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung der entsprechenden Vergütung steht.
5. Mitwirkungspflicht des Kundes
- Der Kunde hat die Fa. VisionThinks bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter zu unterstützen.
- Der Kunde stellt der Fa. VisionThinks die zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Dateien, Entwürfe und Informationen in jeweils einwandfreier Qualität rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde weist die Fa. VisionThinks darauf hin, wenn er bestimmte Mitwirkungspflichten voraussichtlich nicht rechtzeitig und/oder nicht in erwartetem Umfang erbringen kann.
- Nachträgliche Änderungswünsche die bereits abgenommene Teilergebnisse betreffen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dadurch bedingte Verlängerungen des jeweiligen Projektes oder Projektphasen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
- Tauchen während des Projektes widersprüchliche unzutreffende Kundenanforderungen oder -vorgaben auf, so wird die Fa. VisionThinks den Kunden darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Terminliche Änderungen sowie zusätzliche Kosten werden dem Kunde ebenso mitgeteilt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgeblich sind die in unseren Angeboten aufgeführten Preise.
- Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer in den Angeboten der Fa. VisionThinks aufgeführt wird.
- Entwürfe und Leistungen, welche von der Fa. VisionThinks erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Vom Kunde gewünschte Änderungen werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet.
- Im Falle des Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Ferner steht der Fa. VisionThinks bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 40,00 € Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Fa. VisionThinks vorbehalten.
7. Gestaltungsfreiheit
- Reklamationen hinsichtlich künstlerischer Gestaltungen sind ausgeschlossen.
8. Abnahmeverzug
- Der Kunde hat die von der Fa. VisionThinks vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils spätestens innerhalb der Abnahmefrist von 7 Werktagen nach Aufforderung durch die Fa. VisionThinks unverzüglich
- Wenn der Kunde nach Ablauf der Abnahmefrist die Abnahme verweigert oder vorher erklärt, die Leistungen nicht abnehmen zu wollen, kann die Fa. VisionThinks vom Vertrag zurücktreten und einen Schadensersatz statt der Leistung fordern.
- Dem Kunde bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass der Fa. VisionThinks kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Stornierungen und Rücktritt
- Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die VisionThinks unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Die Fa. VisionThinks behält den Vergütungsanspruch für ihre bereits begonnene Arbeiten.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Stornierungen durch den Kunde sind nur mit Zustimmung der Fa. VisionThinks möglich.
10. Haftung für Mängel
- Für etwaige Mängel leistet die VisionThinks nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Fa. VisionThinks die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
- Gewährleistungsansprüche des Kundes sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser den Gegenstand der Leistung selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
- Die Fa. VisionThinks gewährleistet, dass die erbrachten Leistungsergebnisse, soweit nicht explizit aufgeführt, frei von Schutzrechten Dritter, sind und dass nach Erkenntnis der Fa. VisionThinks auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Kunde stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.
- Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.
12. Sonstige Haftung
- Die Fa. VisionThinks haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Bedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
- Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren
b. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
- Die sich gemäß XI.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass die FA. VisionThinks die Pflichtverletzung zu vertreten hat, zurücktreten oder kündigen.
- Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß Paragrafen 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen der Fa. VisionThinks und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Aachen ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von Paragraf 14 BGB ist.
- Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).